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Haustechnik - das wird gewünscht
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
439614
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
6 DM für Auskunft Für die Auskunft, ein bestimmter Patient sei in seiner Praxis nicht bekannt, erhält ein Augenarzt aus Nordrhein-Westfalen sechs DM. Auch bei einer solchen Auskunft stehe den Ärzten eine Entschädigung für Arbeitsund Zeitaufwand zu, urteilte das Bundessozialgericht (BSG). Schließlich seien die Ärzte zur Auskunft verpflichtet. (Az. : 9 RVs 6/96) Die Versorgungsbehörden hatten den Augenarzt um einen Befundbericht über einen bestimmten Patienten gebeten. Dieser hatte die Praxis
Schlagworte
Auskunft
Augenarzt
Entschädigung
Mietvertrag
Angehörige
Immobilien
Einkommensteuer
Spekulationsfrist
Steuererklärung
Investmentfonds
Medical Records
Legal Issues
Real Estate
Taxation
Health Care Providers
Patient Rights