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Haustechnik - das wird gewünscht

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 41 · S. 1 bis 1

Dokument
439614
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 41 / 1997
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

6 DM für Auskunft Für die Auskunft, ein bestimmter Patient sei in seiner Praxis nicht bekannt, erhält ein Augenarzt aus Nordrhein-Westfalen sechs DM. Auch bei einer solchen Auskunft stehe den Ärzten eine Entschädigung für Arbeitsund Zeitaufwand zu, urteilte das Bundessozialgericht (BSG). Schließlich seien die Ärzte zur Auskunft verpflichtet. (Az. : 9 RVs 6/96) Die Versorgungsbehörden hatten den Augenarzt um einen Befundbericht über einen bestimmten Patienten gebeten. Dieser hatte die Praxis

Schlagworte

Auskunft Augenarzt Entschädigung Mietvertrag Angehörige Immobilien Einkommensteuer Spekulationsfrist Steuererklärung Investmentfonds Medical Records Legal Issues Real Estate Taxation Health Care Providers Patient Rights