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Autodiebstahl: Schnelle Information an den Versicherer

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 38 · S. 1 bis 1

Dokument
439865
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 38 / 1997
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Frage: Was soll man tun, wenn das Auto in Deutschland gestohlen wurde? Gauly: Man sollte umgehend den Vorfall bei der nächsten Polizeistation melden. Denn nur so kann die Fahndung nach dem Auto sofort beginnen, und es kann vielleicht doch noch sichergestellt werden, bevor es über die Grenze geschafft worden ist. Außerdem sollte man den Kaskoversicherer so schnell wie möglich informieren, spätestens innerhalb einer Woche. Das Polizeiprotokoll muß man dem Versicherer zur Verfügung stellen.

Schlagworte

Autodiebstahl Kaskoversicherung Polizeimeldung internationale Fahndung Rückholer Unfallstatistik Verkehrssicherheit Versicherer Eigentumsnachweis Schadensregulierung Theft Insurance Road Traffic Accidents Police Motor Vehicles Crime