CareLit Fachartikel
Deutliche Herausstellung des Begriffs Nahrungsergänzungsmittel macht noch kein Lebensmittel aus
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 12 · S. 4 bis 10
Dokument
43994
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Maßgeblich für die Einordnung eines Produkts als Arzneioder Lebensmittel ist die sich dem Verkehr objektiv darstellende Anwendungsbestimmung. Der für Lebensmittel typische Anwendungszweck der Ernährung und des Genusses kann für den Bereich der Nahrungsergänzungsmittel insbesondere für Spezialbereiche bejaht werden, wo durch außergewöhnliche Anstrengungen - z. B. im Bereich des Sports - verursachte Mangelzustände ausgeglichen werden sollen.
Schlagworte
LEBENSMITTELHYGIENE
RECHTSPRECHUNG
Lebensmittel und Recht
Frankfurt