CareLit Fachartikel

Deutliche Herausstellung des Begriffs Nahrungsergänzungsmittel macht noch kein Lebensmittel aus

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 12 · S. 4 bis 10

Dokument
43994
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 1997
Jahrgang 1
Seiten
4 bis 10
Erschienen: 1997-12-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Maßgeblich für die Einordnung eines Produkts als Arzneioder Lebensmittel ist die sich dem Verkehr objektiv darstellende Anwendungsbestimmung. Der für Lebensmittel typische Anwendungszweck der Ernährung und des Genusses kann für den Bereich der Nahrungsergänzungsmittel insbesondere für Spezialbereiche bejaht werden, wo durch außergewöhnliche Anstrengungen - z. B. im Bereich des Sports - verursachte Mangelzustände ausgeglichen werden sollen.

Schlagworte

LEBENSMITTELHYGIENE RECHTSPRECHUNG Lebensmittel und Recht Frankfurt