CareLit Fachartikel

Zur Haftung für Fenstersprung in Krankenhäusern

Gaisbauer, G. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 12 · S. 8 bis 9

Dokument
44000
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Gaisbauer, G.
Ausgabe
Heft 12 / 1997
Jahrgang 1
Seiten
8 bis 9
Erschienen: 1997-12-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Grundsätzlich hat der Träger eines psychiatrischen Krankenhauses und einer Krankenhausabteilung dafür Sorge zu tragen, daß gegenüber einem stationär untergebrachten psychisch kranken Patienten die zu seiner Heilung und Pflege erforderlichen Leistungen erbracht werden, er dabei vor vermeidbaren Gefahren geschützt und alles unternommen wird, was diesem Ziel abträglich sein könnte. Die Sicherheit des Patienten muß bei der stationären Behandlung oberstes Gebot sein.

Schlagworte

KRANKENHAUS HAFTUNGSRECHT SICHERHEIT Krankenhaus und Recht Frankfurt