CareLit Fachartikel

10% Punktzahlverminderung für ambulante Notfallbehandlung in öffentlich geförderten Krankenhäusern

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 12 · S. 13 bis 14

Dokument
44002
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 1997
Jahrgang 1
Seiten
13 bis 14
Erschienen: 1997-12-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Das BSG hat entschieden (Urteil vom 19.3.1997), daß die Punktzahl für die in öffentlich geförderten Krankenhäusern erbrachten notärztlichen Einzelleistungen nicht um einen Investitionskostenabschlag von mehr als 10% vermindert werden darf. Eine gesamtvertragliche Regelung zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen, die einen Abschlag in Höhe von 25% auf die angefallenen Punktzahlen vorsehen, sind mit höherrangigem Recht unvereinbar und insoweit unwirksam.

Schlagworte

AERZTLICHES PERSONAL AMBULANZ NOTFALLBEHANDLUNG KRANKENHAUS VERGUETUNG RECHTSPRECHUNG Öffentlich Geförderten Krankenhäusern Einen Geriatrie Autor Anhand Fallbeispielen Entscheidungen Getroffen