CareLit Fachartikel

10% Punktzahlverminderung für ambulante Notfallbehandlung in öffentlich geförderten Krankenhäusern

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 12 · S. 13 bis 14

Dokument
44002
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 1997
Jahrgang 1
Seiten
13 bis 14
Erschienen: 1997-12-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Das BSG hat entschieden (Urteil vom 19.3.1997), daß die Punktzahl für die in öffentlich geförderten Krankenhäusern erbrachten notärztlichen Einzelleistungen nicht um einen Investitionskostenabschlag von mehr als 10% vermindert werden darf. Eine gesamtvertragliche Regelung zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen, die einen Abschlag in Höhe von 25% auf die angefallenen Punktzahlen vorsehen, sind mit höherrangigem Recht unvereinbar und insoweit unwirksam.

Schlagworte

AERZTLICHES PERSONAL AMBULANZ NOTFALLBEHANDLUNG KRANKENHAUS VERGUETUNG RECHTSPRECHUNG Krankenhaus und Recht Frankfurt