CareLit Fachartikel
10% Punktzahlverminderung für ambulante Notfallbehandlung in öffentlich geförderten Krankenhäusern
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 12 · S. 13 bis 14
Dokument
44002
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BSG hat entschieden (Urteil vom 19.3.1997), daß die Punktzahl für die in öffentlich geförderten Krankenhäusern erbrachten notärztlichen Einzelleistungen nicht um einen Investitionskostenabschlag von mehr als 10% vermindert werden darf. Eine gesamtvertragliche Regelung zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen, die einen Abschlag in Höhe von 25% auf die angefallenen Punktzahlen vorsehen, sind mit höherrangigem Recht unvereinbar und insoweit unwirksam.
Schlagworte
AERZTLICHES PERSONAL
AMBULANZ
NOTFALLBEHANDLUNG
KRANKENHAUS
VERGUETUNG
RECHTSPRECHUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt