CareLit Fachartikel
Klinik-Werbung mit dem Begriff Excimer-Laser-Klinik
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 12 · S. 15 bis 17
Dokument
44003
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
11 Nr. 6 HWG erfaßt nicht die Verwendung fremdoder fachsprachlicher Bezeichnungen in einer Firmenbezeichnung. Die Verwendung der Bezeichnung Excimer-Laser-Klinik verstößt deshalb nicht gegen einen Unterlassungstitel, der die Werbung für diese Klinik mit dem fachsprachlichen Ausdruck Excimer-Laser verbietet, ohne die Bedeutung dieses Begriffs zu erläutern. OLG Stuttgart - Beschluß vom 24. 3. 1997.
Schlagworte
KRANKENHAUS
KRANKENHAUSMARKETING
RECHTSPRECHUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt