CareLit Fachartikel
Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von Blutreinigungsverfahren (Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren vom 16. Juni 1997)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 36 · S. 1 bis 1
Dokument
440058
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
sepatienten behandelt oder bis zu 12 000 Hämodialysebehandlungen pro Jahr durchgeführt werden. ) – Soweit die „Zentralisierte Heimdialyse“ in örtlich getrennten Betriebsstätten durchgeführt wird, muß für jede Betriebsstätte ein weiterer in der Dialysepraxis oder -einrichtung tätiger fachkundiger Arzt nachgewiesen werden. Dabei sind die zusätzlichen Ärzte, die bereits aufgrund der Überschreitung von bestimmten Patientenzahlen beziehungsweise Dialysebehandlungen in der „Zentrumsdialyse“
Schlagworte
Dialyse
Nephrologie
Blutreinigungsverfahren
Genehmigung
Fachliche Befähigung
Übergangsregelungen
Heimdialyse
Zentrumsdialyse
Patientenversorgung
Kassenärztliche Vereinigung
Qualitätsicherung
Dialysis
Nephrology
Blood Purification
Quality Assurance
Health Care Quality