CareLit Fachartikel

Kuren bleiben im: Leistungskatalog

WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 30 · S. 1 bis 1

Dokument
440318
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
WZ
Ausgabe
Heft 30 / 1997
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Aus Bund und Ländern Kuren bleiben im Leistungskatalog STUTTGART. Auch nach dem 2. GKV-Neuordnungsgesetz besteht weiterhin der Anspruch auf ambulante und stationäre Vorsorgeund Rehabilitationskuren sowie die Mutter-Kind-Kuren. Die vorgesehenen arztgruppenspezifischen Richtgrößen werden durch die Verordnung dieser Leistungen nicht belastet. Darauf hat der Präsident des BadenWürttembergischen Heilbäderverbandes, Rudolf Forcher, aufmerksam gemacht. Forcher verwies ferner auf die neuen

Schlagworte

Kuren Leistungskatalog Gesundheitsreform Zuzahlungen Rehabilitationsmaßnahmen Härtefallregelungen Health Services Accessibility Rehabilitation Health Care Reform Health Care Costs Chronic Disease Patient Care Team Deutsches Ärzteblatt