CareLit Fachartikel
Kuren bleiben im: Leistungskatalog
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
440318
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Kuren bleiben im Leistungskatalog STUTTGART. Auch nach dem 2. GKV-Neuordnungsgesetz besteht weiterhin der Anspruch auf ambulante und stationäre Vorsorgeund Rehabilitationskuren sowie die Mutter-Kind-Kuren. Die vorgesehenen arztgruppenspezifischen Richtgrößen werden durch die Verordnung dieser Leistungen nicht belastet. Darauf hat der Präsident des BadenWürttembergischen Heilbäderverbandes, Rudolf Forcher, aufmerksam gemacht. Forcher verwies ferner auf die neuen
Schlagworte
Kuren
Leistungskatalog
Gesundheitsreform
Zuzahlungen
Rehabilitationsmaßnahmen
Härtefallregelungen
Health Services Accessibility
Rehabilitation
Health Care Reform
Health Care Costs
Chronic Disease
Patient Care Team
Deutsches Ärzteblatt