CareLit Fachartikel
Infos zur Gesundheitsreform
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
440319
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Kuren bleiben im Leistungskatalog STUTTGART. Auch nach dem 2. GKV-Neuordnungsgesetz besteht weiterhin der Anspruch auf ambulante und stationäre Vorsorgeund Rehabilitationskuren sowie die Mutter-Kind-Kuren. Die vorgesehenen arztgruppenspezifischen Richtgrößen werden durch die Verordnung dieser Leistungen nicht belastet. Darauf hat der Präsident des BadenWürttembergischen Heilbäderverbandes, Rudolf Forcher, aufmerksam gemacht. Forcher verwies ferner auf die neuen
Schlagworte
Gesundheitsreform
Kuren
Zuzahlungen
Heilbäder
Krankenversicherung
Rehabilitationsmaßnahmen
Härtefallregelungen
Entgeltsystem
Krankenhausbetten
Versorgungsqualität
Health Reform
Health Insurance
Rehabilitation
Health Services Accessibility
Health Care Costs
Chronic Disease