CareLit Fachartikel
Pflegesatzverordnung: Detailänderungen
Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
440320
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Kuren bleiben im Leistungskatalog STUTTGART. Auch nach dem 2. GKV-Neuordnungsgesetz besteht weiterhin der Anspruch auf ambulante und stationäre Vorsorgeund Rehabilitationskuren sowie die Mutter-Kind-Kuren. Die vorgesehenen arztgruppenspezifischen Richtgrößen werden durch die Verordnung dieser Leistungen nicht belastet. Darauf hat der Präsident des BadenWürttembergischen Heilbäderverbandes, Rudolf Forcher, aufmerksam gemacht. Forcher verwies ferner auf die neuen
Schlagworte
Pflegesatzverordnung
Gesundheitsreform
Zuzahlungen
Krankenhausbetten
Fallpauschalen
Rehabilitationsmaßnahmen
Härtefallregelungen
Entgeltsystem
Transparenz
Versorgungqualität
Health Care Reform
Health Care Costs
Rehabilitation
Hospitalization
Health Policy
Health Services Accessibility