CareLit Fachartikel
Gesundheitsschutz in der EU: Harmonisierung bleibt ausgeschlossen
Korzilius, H.; Klinkhammer, G. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
440332
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verantwortung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Organisation ihrer Gesundheitsdienste und die Bereitstellung von Gesundheitsleistungen bleibt in vollem Umfang gewahrt. Dies gilt auch für die neue Zuständigkeit der Union für Maßnahmen, die die Spende oder die medizinische Verwendung von Organen und Blut betreffen. Das sieht der geänderte Artikel 129 EG-Vertrag zum Gesundheitswesen vor, wie er Mitte Juni auf der Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten in Amsterdam beschlossen
Schlagworte
Gesundheitsschutz
EU
Harmonisierung
Gesundheitsdienste
Organspende
Blut
Sicherheitsstandards
Subsidiaritätsprinzip
soziale Sicherheit
nationale Zuständigkeiten
BSE-Fälle
Verbraucher
Health Policy
European Union
Blood Transfusion
Organ Donation