CareLit Fachartikel

Gesundheitsschutz in der EU: Harmonisierung bleibt ausgeschlossen

Korzilius, H.; Klinkhammer, G. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 30 · S. 1 bis 1

Dokument
440332
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Korzilius, H.; Klinkhammer, G.
Ausgabe
Heft 30 / 1997
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Verantwortung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Organisation ihrer Gesundheitsdienste und die Bereitstellung von Gesundheitsleistungen bleibt in vollem Umfang gewahrt. Dies gilt auch für die neue Zuständigkeit der Union für Maßnahmen, die die Spende oder die medizinische Verwendung von Organen und Blut betreffen. Das sieht der geänderte Artikel 129 EG-Vertrag zum Gesundheitswesen vor, wie er Mitte Juni auf der Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten in Amsterdam beschlossen

Schlagworte

Gesundheitsschutz EU Harmonisierung Gesundheitsdienste Organspende Blut Sicherheitsstandards Subsidiaritätsprinzip soziale Sicherheit nationale Zuständigkeiten BSE-Fälle Verbraucher Health Policy European Union Blood Transfusion Organ Donation