CareLit Fachartikel
§ 102 SGB V - Bedarfszulassung
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
440596
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
im zuständigen Ärzteblatt veröffentlicht wird, kann in manchen Bundesländern mehr als zwei Monate dauern. Der Ausschreibung folgt eine einmonatige Ausschreibungsfrist, innerhalb derer sich die Interessenten für eine Praxis bei der Kassenärztlichen Vereinigung bewerben können. Voraussetzung ist, daß sie in das Arztregister der KV eingetragen sind. Neben Assistenzund Vertretungszeiten könnte ein vorderer Platz auf der Warteliste die Position des Bewerbers in der Ausschreibung erhöhen. In
Schlagworte
Bedarfszulassung
Zulassungsausschuss
Arztregister
Praxisabgabe
Praxisbewertung
Datenschutz
ärztliche Zusammenschlüsse
Verhältniszahlen
Kassenärztliche Vereinigung
Vertragsarztsitze
Health Care Reform
Health Policy
Physician's Practice Patterns
Medical Staff
Health Services Accessibility
Medical Economics