CareLit Fachartikel

§ 102 SGB V - Bedarfszulassung

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 26 · S. 1 bis 1

Dokument
440596
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 26 / 1997
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

im zuständigen Ärzteblatt veröffentlicht wird, kann in manchen Bundesländern mehr als zwei Monate dauern. Der Ausschreibung folgt eine einmonatige Ausschreibungsfrist, innerhalb derer sich die Interessenten für eine Praxis bei der Kassenärztlichen Vereinigung bewerben können. Voraussetzung ist, daß sie in das Arztregister der KV eingetragen sind. Neben Assistenzund Vertretungszeiten könnte ein vorderer Platz auf der Warteliste die Position des Bewerbers in der Ausschreibung erhöhen. In

Schlagworte

Bedarfszulassung Zulassungsausschuss Arztregister Praxisabgabe Praxisbewertung Datenschutz ärztliche Zusammenschlüsse Verhältniszahlen Kassenärztliche Vereinigung Vertragsarztsitze Health Care Reform Health Policy Physician's Practice Patterns Medical Staff Health Services Accessibility Medical Economics