CareLit Fachartikel
Viel Arbeit für Gutachter und Gerichte
Weber, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Dokument
440863
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit und deren drei verschiedene Stufen wurden in §§ 14 und 15 Pflegeversicherungsgesetz definiert. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, wurde der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Feststellung beauftragt. Zur Zeit erhalten nach Angaben der Ersatzkassen etwa 1, 2 Millionen Patienten ambulante pflegerische Leistungen, 460 000 sind es im stationären Bereich. Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind „Personen, die wegen ihrer
Schlagworte
Pflegebedürftigkeit
Medizinischer Dienst
Gutachter
Pflegeversicherung
Sozialgericht
Rehabilitation
Widerspruch
Pflegestufen
Zuwendungen
Leistungsanspruch
Disability Evaluation
Health Care Costs
Health Policy
Insurance
Health
Social Welfare