§ 72 und § 80 SGB XI: Versorgungsvertrag und Qualitätssicherung
Wilcke-Kros, M. · Heilberufe ambulant, Berlin · 1997 · Heft 8 · S. 18 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für das Zusammenwirken von Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen hat der Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI besondere Bedeutung, und das nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Durchführung einer Qualitätsgerechten Pflege, die dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechen muß. Denn zwangsläufig können sich aus dem abgeschlossenen Versorgungsvertrag und dem nach § 80 SGB XI vereinbarten gemeinsamen und einheitlichen Grundsätzen und Maßstäben für Qualität und Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege - und natürlich für das Verfahren zur Durchführung von Qualitätsprüfungen…