CareLit Fachartikel
Türkei muß Arztgeheimnis respektieren
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Dokument
441006
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Klonen von Menschen mit Grundwerten nicht vereinbar BONN. „Das Klonen von Menschen verstößt gegen die Würde des Menschseins. “ Das geht aus einer Stellungnahme von Mitgliedern des Rates für Forschung, Technologie und Innovation beim Bundeskanzler hervor, die Forschungsminister Jürgen Rüttgers (CDU) in Bonn vorgestellt hat. Darin wird klargestellt, daß das Klonen von Menschen nach dem Embryonenschutzgesetz verboten ist. Eine Gesetzeslücke besteht der Stellungnahme zufolge jedoch möglicherweise
Schlagworte
Klonen
Menschenrechte
Arztgeheimnis
Folteropfer
Plasmaspenden
Gesundheitsversorgung
Cloning
Human Rights
Confidentiality
Torture Victims
Blood Plasma
Health Services
Deutsches Ärzteblatt