Auf dem Weg zur partnerschaftlichen Kommunikation: Normierte Informationen an Ärzte und Kliniken
Eichweber, I. · Heilberufe ambulant, Berlin · 1997 · Heft 12 · S. 20 bis 21
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ambulante Pflegedienste sind schon seit Inkrafttreten des Krankenpflegegesetzes von 1985 verpflichtet, die Pflege zu planen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Auch vom Arzt an den Pflegedienst delegierte Behandlungspflegen müssen sorgfältig und jederzeit einsehbar dokumentiert werden. Trotzdem aber ist die Informationsweitergabe an Klinik und/oder Hausarzt heute vielfach noch unbefriedigend. Eine gut geführte, schnell einlesabre Dokumentation ist dabei als konkrete fachliche Gesprächsgrundlage ausgesprochen hilfreich. In NRW, in der Stadt Kamen haben Hausärzte und ein Pflegedienst zusammen ein Dokumentationsu…