CareLit Fachartikel
Scheidung und ihre Folgen für die Versicherungen
Combach, R. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
441268
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A m einfachsten liegt der Fall noch bei einer normalen Lebensversicherung auf den Todesund Erlebensfall. Bei den meisten Verträgen dieser Art ist der Ehepartner Bezugsberechtigter für den Fall des vorzeitigen Todes. Es bleibt nach einer Scheidung dem Versicherungsnehmer überlassen, also dem eigentlichen Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft, ob er dieses Bezugsrecht bestehenläßt oder auf eine andere Person überträgt. Er muß die Änderung dann nur seiner Versicherung schriftlich
Schlagworte
Scheidung
Versicherungen
Lebensversicherung
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Hausratversicherung
Haftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Bezugsrecht
Versicherungsschutz
Divorce
Insurance
Life Insurance
Health Insurance
Accident Insurance
Household Insurance