CareLit Fachartikel
Für nicht zugelassene Medikamente keine Kostenerstattung
afp · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
441471
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für nicht zugelassene Medikamente keine Kostenerstattung KARLSRUHE. Gesetzliche Krankenkassen müssen keine Kosten für Medikamente erstatten, die in Deutschland noch nicht zugelassen sind. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem Mitte März in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerden von vier Klägern nicht zur Entscheidung an und folgten damit der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichtes. Das BSG hatte entschieden, daß
Schlagworte
Kostenerstattung
nicht zugelassene Medikamente
Krankenkassen
Bundesverfassungsgericht
Wirksamkeit
Krebstherapie
Wirtschaftlichkeitsgebot
Arzneimittelrecht
Verfassungsbeschwerde
Methadon
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
Koma
Drug Approval
Health Insurance
Constitutional Law
Cancer