CareLit Fachartikel
Berliner Medizinhistorische Museum
JW · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
441473
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für nicht zugelassene Medikamente keine Kostenerstattung KARLSRUHE. Gesetzliche Krankenkassen müssen keine Kosten für Medikamente erstatten, die in Deutschland noch nicht zugelassen sind. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem Mitte März in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerden von vier Klägern nicht zur Entscheidung an und folgten damit der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichtes. Das BSG hatte entschieden, daß
Schlagworte
Medikamente
Kostenerstattung
Krankenkassen
Zulassung
Wirksamkeit
Krebstherapie
Methadon
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