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Brite nach acht Jahren aus dem Koma erwacht
afp · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
441475
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für nicht zugelassene Medikamente keine Kostenerstattung KARLSRUHE. Gesetzliche Krankenkassen müssen keine Kosten für Medikamente erstatten, die in Deutschland noch nicht zugelassen sind. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem Mitte März in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerden von vier Klägern nicht zur Entscheidung an und folgten damit der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichtes. Das BSG hatte entschieden, daß
Schlagworte
Koma
Gehirnverletzungen
Medikamente
Kostenerstattung
Krankenkassen
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
Sterbehilfe
Gesundheitsrecht
Coma
Brain Injuries
Drug Costs
Health Insurance
Creutzfeldt-Jakob Disease
Euthanasia
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