CareLit Fachartikel
Teilkündigung jetzt Dauerrecht: Wenn man plötzlich „ohne Garten“ ist
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
441496
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
W er eine Wohnung mit Speicher, Keller, Garten und Garage anmietet, der schließt in aller Regel nicht mehrere, sondern nur einen einheitlichen Mietvertrag ab. Zumindest bis Juni 1990 konnte ein solches Mietverhältnis auch nur insgesamt beendet werden. Die „scheibchenweise“ Kündigung einzelner Teile der „Mietsache“ war gesetzlich ausgeschlossen. Dieser Grundsatz wurde erstmals Mitte 1990 aufgeweicht – maßgebend nur für die alten Länder. Der Vermieter darf seither „nicht zum Wohnen bestimmte
Schlagworte
Teilkündigung
Mietvertrag
Vermieter
Wohnraum
Garten
Kündigungsfristen
außergewöhnliche Belastungen
Steuerrecht
behindertengerechter Umbau
Eigentumsbildung
Housing
Lease Agreements
Landlords
Residential Space
Gardens
Tax Deductions