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Flensburger Punkte-Konto: Ein kleiner Abriß über dieVerkehrssünder-Kartei

Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 13 · S. 1 bis 1

Dokument
441668
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Büser, W.
Ausgabe
Heft 13 / 1997
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Wer als Kraftfahrer „unangenehm aufgefallen“ ist, der muß damit rechnen, in die „Verkehrssünderkartei“ eingetragen zu werden. Dort werden „Punkte“ notiert, deren Zahl sich nach der Schwere des Vergehens richtet. Ist eine bestimmte Punktzahl erreicht, ist der Autooder Motorradfahrer also mehrfach ertappt worden, dann gibt es verschiedene Stufen der Sanktionen. Hier ein kurzer Überblick über das in Flensburg geführte Register. G Die Zahl der „Punkte“ richtet sich nicht nach der Höhe einer

Schlagworte

Verkehrssünderkartei Punkte Bußgeld Verkehrsordnungswidrigkeiten Fahrerlaubnis Tilgung Sanktionen Nachschulung Führerscheinentzug Alkohol Kraftfahrer Flensburg Traffic Violations Driving Records Penalties Alcoholism