CareLit Fachartikel
Opel stellt jüngsten Sprößling im Segment der Großraumlimousinen vor
MS · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 13 · S. 1 bis 1
Dokument
441669
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer als Kraftfahrer „unangenehm aufgefallen“ ist, der muß damit rechnen, in die „Verkehrssünderkartei“ eingetragen zu werden. Dort werden „Punkte“ notiert, deren Zahl sich nach der Schwere des Vergehens richtet. Ist eine bestimmte Punktzahl erreicht, ist der Autooder Motorradfahrer also mehrfach ertappt worden, dann gibt es verschiedene Stufen der Sanktionen. Hier ein kurzer Überblick über das in Flensburg geführte Register. G Die Zahl der „Punkte“ richtet sich nicht nach der Höhe einer
Schlagworte
Verkehrsordnung
Punkte
Bußgeld
Fahrerlaubnis
Verkehrssünderkartei
Sanktionen
Tilgung
Nachschulung
Flensburg
Kraftfahrt-Bundesamt
Sintra
Opel
Traffic Violations
Penalties
Driver's License
Traffic Offenses