CareLit Fachartikel
Vermögen und Erbschaft: Teilhaber Staat
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
441984
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A rbeitgeber von Haushaltshilfen können ab sofort auch dann Steuern sparen, wenn keine Kinder im Haushalt leben. Um bis zu 18 000 DM im Jahr kann das steuerpflichtige Einkommen gemindert werden – was nicht unbedingt auf ein einziges Arbeitsverhältnis beschränkt sein muß. Bis Ende 1996 war es so, daß Löhne für Haushaltshilfen die Steuer minderten, wenn sich im Haushalt zwei Kinder (bei Alleinstehenden: ein Kind) unter 10 Jahren befanden oder eine Person hilflos war. Abzugsfähig waren (unter
Schlagworte
Haushaltshilfen
Steuern
Einkommen
Steuererklärung
Sozialversicherungsbeiträge
Erbschaftsteuer
Vermögensteuer
Arbeitgeber
Lohnsteuer
Finanzamt
Steuerzahler
Kapitalerträge
Taxation
Household Services
Income
Social Security