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Steuern 1997: Die Vermögensteuer entfällt (vorerst? ) Erbschaftund Grunderwerbsteuer werden erhöht Begünstigung des Grundbesitzes wird abgebaut

Kannengießer, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
442542
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Kannengießer, W.
Ausgabe
Heft 1 / 1997
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Vermögensteuer kann seit dem 1. Januar dieses Jahres nicht mehr erhoben werden. Die Erbschaftsteuer wird rückwirkend zum 1. Januar 1996 für die Erben von Grundvermögen deutlich verschärft. Der Satz der Grunderwerbsteuer wird von zwei auf 3, 5 Prozent angehoben. Das sind die wichtigsten Bestimmungen des Steueränderungsgesetzes 1997, das nach einem schwierigen Vermittlungsverfahren erst unmittelbar vor Weihnachten verabschiedet worden ist. Die Bedeutung des seit dem 1. Januar geltenden

Schlagworte

Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Steueränderungsgesetz Steuerreform Freibeträge Steuerklassen Kapitalgesellschaften Grundvermögen Steuerlast Taxation Inheritance Property Tax Tax Reform Tax Exemption Progressive