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Steuern 1997: Die Vermögensteuer entfällt (vorerst? ) Erbschaftund Grunderwerbsteuer werden erhöht Begünstigung des Grundbesitzes wird abgebaut
Kannengießer, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
442542
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vermögensteuer kann seit dem 1. Januar dieses Jahres nicht mehr erhoben werden. Die Erbschaftsteuer wird rückwirkend zum 1. Januar 1996 für die Erben von Grundvermögen deutlich verschärft. Der Satz der Grunderwerbsteuer wird von zwei auf 3, 5 Prozent angehoben. Das sind die wichtigsten Bestimmungen des Steueränderungsgesetzes 1997, das nach einem schwierigen Vermittlungsverfahren erst unmittelbar vor Weihnachten verabschiedet worden ist. Die Bedeutung des seit dem 1. Januar geltenden
Schlagworte
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Steueränderungsgesetz
Steuerreform
Freibeträge
Steuerklassen
Kapitalgesellschaften
Grundvermögen
Steuerlast
Taxation
Inheritance
Property Tax
Tax Reform
Tax Exemption
Progressive