CareLit Fachartikel
Bekanntmachungen: Gemeinsame Erklärung vom 28. November 1996 zum Abkommen Ärzte/Unfallversicherungsträger vom 23. März 1984 in der Fassung vom 26. März 1992 des Hauptverbandes der…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
442642
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
die Rechtsgrundlage für das Abkommen Ärzte/Unfallversicherungsträger gebildet haben. Gemäß § 34 Abs. 3 SGB VII sind die Verbände der Unfallversicherungsträger und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verpflichtet, sowohl die Struktur der Versorgung von Unfallverletzten als auch die Form und die Höhe der Vergütung ärztlicher Tätigkeit vertraglich zu regeln. Hieraus folgt ein umfassender Beratungsbedarf, so daß mit dem Abschluß eines neuen Abkommens erst im Laufe des Jahres 1997 gerechnet
Schlagworte
Abkommen
Ärzte
Unfallversicherungsträger
SGB VII
Vergütung
Datenschutz
Informationspflicht
Berufskrankheiten
Arzneimittel
Hilfsmittel
Vordrucke
Versorgung
Insurance
Medical Records
Medical Informatics
Occupational Diseases