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Bekanntmachungen: Gemeinsame Erklärung vom 28. November 1996 zum Abkommen Ärzte/Unfallversicherungsträger vom 23. März 1984 in der Fassung vom 26. März 1992 des Hauptverbandes der…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 51 · S. 1 bis 1

Dokument
442642
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 51 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

die Rechtsgrundlage für das Abkommen Ärzte/Unfallversicherungsträger gebildet haben. Gemäß § 34 Abs. 3 SGB VII sind die Verbände der Unfallversicherungsträger und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verpflichtet, sowohl die Struktur der Versorgung von Unfallverletzten als auch die Form und die Höhe der Vergütung ärztlicher Tätigkeit vertraglich zu regeln. Hieraus folgt ein umfassender Beratungsbedarf, so daß mit dem Abschluß eines neuen Abkommens erst im Laufe des Jahres 1997 gerechnet

Schlagworte

Abkommen Ärzte Unfallversicherungsträger SGB VII Vergütung Datenschutz Informationspflicht Berufskrankheiten Arzneimittel Hilfsmittel Vordrucke Versorgung Insurance Medical Records Medical Informatics Occupational Diseases