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Lebensversicherung wird fällig - und wie wieder anlegen?

rco · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
442808
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 49 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

B ei Sachversicherungen, wie zum Beispiel der Praxisinventarund Elektronikversicherung, wird üblicherweise eine automatische jährliche Anpassung der Versicherungssumme im Vertrag vereinbart. Durch die Koppelung an die allgemeine Preisentwicklung soll verhindert werden, daß die Versicherungssumme nicht ausreicht und schleichend eine Unterversicherung entsteht. Dies würde im Schadenfall zu Abzügen an der Ersatzleistung führen. Diese „Summenanpassungsklausel“ macht in den meisten Fällen durchaus

Schlagworte

Lebensversicherung Anlage Versicherungssumme Unterversicherung Rendite Rücktrittsrecht Investmentfonds Rentenfonds Auszahlung Beitragsrechnung Versicherungsunternehmen Preisangabenverordnung Insurance Life Insurance Investment Retirement