CareLit Fachartikel
Dow Corning: Ansprüche bis Februar anmelden
EX · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
442932
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dow Corning: Ansprüche bis Februar anmelden HAMBURG. Schadensersatzansprüche gegen die in Konkurs gegangene Dow Corning Corporation, Lieferant von Silikonprodukten, müssen bis spätestens zum 14. Februar 1997 geltend gemacht werden. Das teilte das Unternehmen jetzt in einem Schreiben an die Bundesärztekammer mit. Schadensersatz verlangen kann, wer durch Dow-Corning-Produkte Schäden erlitten hat oder künftig erleiden könnte. Dow Corning oder die Dow Corning Wright stellten vor allem
Schlagworte
Dow Corning
Schadensersatzansprüche
Brustimplantate
Silikonprodukte
gesetzliche Krankenversicherung
häusliche Krankenpflege
Umweltbelastung
Stickstoffverbindungen
Säuglingssterblichkeit
Lebensqualität
Medikamente
Drogenmissbrauch
Silicone
Breast Implants
Compensation
Health Care Reform