CareLit Fachartikel
Kinder, Schüler, Studenten: Monatsrente bis zu 1 652 DM
Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 46 · S. 1 bis 1
Dokument
443063
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kinder sind gesetzlich unfallversichert, wenn ihnen während des Aufenthalts im Kindergarten etwas zustößt – oder auf dem Hinbeziehungsweise Rückweg. Dasselbe gilt für Schüler allgemeinbildender Schulen, ferner für Studenten an Universitäten oder Fachhochschulen. Die Beiträge dafür trägt der Staat. Zuständig für die Versicherung sind die „Gemeinde-Unfallversicherungen“ der Bundesländer oder Städte. Bezahlt wird alles, was für „die Wiederherstellung der Gesundheit“ erforderlich ist. In
Schlagworte
Kinder
Schüler
Studenten
Unfallversicherung
Rente
Erziehungsurlaub
Krankenversicherung
Beihilfe
private Versicherung
gesetzliche Versicherung
Gesundheitsversorgung
Beitragssatz
Child
Student
Insurance
Health