CareLit Fachartikel
Aufklärungs-Kampagne wird fortgesetzt
Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 46 · S. 1 bis 1
Dokument
443064
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kinder sind gesetzlich unfallversichert, wenn ihnen während des Aufenthalts im Kindergarten etwas zustößt – oder auf dem Hinbeziehungsweise Rückweg. Dasselbe gilt für Schüler allgemeinbildender Schulen, ferner für Studenten an Universitäten oder Fachhochschulen. Die Beiträge dafür trägt der Staat. Zuständig für die Versicherung sind die „Gemeinde-Unfallversicherungen“ der Bundesländer oder Städte. Bezahlt wird alles, was für „die Wiederherstellung der Gesundheit“ erforderlich ist. In
Schlagworte
Aufklärung
Versicherung
Kinder
Schüler
Studenten
Unfallversicherung
private Krankenversicherung
gesetzliche Krankenversicherung
Erziehungsurlaub
Beihilfe
Rentenversicherung
Beitragssatz
Child
Health Insurance
Health Care Costs
Insurance