CareLit Fachartikel
Krankenversicherung: Wechsel im Erziehungsurlaub
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 46 · S. 1 bis 1
Dokument
443065
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kinder sind gesetzlich unfallversichert, wenn ihnen während des Aufenthalts im Kindergarten etwas zustößt – oder auf dem Hinbeziehungsweise Rückweg. Dasselbe gilt für Schüler allgemeinbildender Schulen, ferner für Studenten an Universitäten oder Fachhochschulen. Die Beiträge dafür trägt der Staat. Zuständig für die Versicherung sind die „Gemeinde-Unfallversicherungen“ der Bundesländer oder Städte. Bezahlt wird alles, was für „die Wiederherstellung der Gesundheit“ erforderlich ist. In
Schlagworte
Krankenversicherung
Erziehungsurlaub
private Unfallversicherung
gesetzliche Unfallversicherung
Beitragssatz
Familienversicherung
Beihilfeberechtigung
Arbeitnehmerin
Versicherungsträger
Gesundheitswiederherstellung
Health Insurance
Child
Health Care Costs
Social Security
Insurance
Health