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Krankenversicherung: Wechsel im Erziehungsurlaub

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 46 · S. 1 bis 1

Dokument
443065
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 46 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Kinder sind gesetzlich unfallversichert, wenn ihnen während des Aufenthalts im Kindergarten etwas zustößt – oder auf dem Hinbeziehungsweise Rückweg. Dasselbe gilt für Schüler allgemeinbildender Schulen, ferner für Studenten an Universitäten oder Fachhochschulen. Die Beiträge dafür trägt der Staat. Zuständig für die Versicherung sind die „Gemeinde-Unfallversicherungen“ der Bundesländer oder Städte. Bezahlt wird alles, was für „die Wiederherstellung der Gesundheit“ erforderlich ist. In

Schlagworte

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