CareLit Fachartikel
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein wahres und objektives Arbeitszeugnis
Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 1998 · Heft 1 · S. 42 bis 46
Dokument
44307
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf Grundlage der §§ 630 BGB, 61 BAT und 20 AVR beschreibt der Autor den Inhalt des Arbeitszeugnisses, Inhalt der Formulierungen, äußere Form des Zeugnisses, Hol- Bringschuld des Zeugnisses. Er geht auch auf die Konsequenz eines Zeugnisses bei fristloser Kündigung und auf Auskunft des Arbeitgebers ein.
Schlagworte
ARBEITSZEUGNIS
RECHTSWESEN
RECHT
ARBEITSRECHT
ES
ZEIT
LEISTUNG
FÜHRUNG
BESCHEINIGUNG
BEURTEILUNG
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