CareLit Fachartikel
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein wahres und objektives Arbeitszeugnis
Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 1998 · Heft 1 · S. 42 bis 46
Dokument
44307
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf Grundlage der §§ 630 BGB, 61 BAT und 20 AVR beschreibt der Autor den Inhalt des Arbeitszeugnisses, Inhalt der Formulierungen, äußere Form des Zeugnisses, Hol- Bringschuld des Zeugnisses. Er geht auch auf die Konsequenz eines Zeugnisses bei fristloser Kündigung und auf Auskunft des Arbeitgebers ein.
Schlagworte
ARBEITSZEUGNIS
RECHTSWESEN
RECHT
ARBEITSRECHT
Arbeitnehmer
intensiv
Stuttgart