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Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein wahres und objektives Arbeitszeugnis

Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 1998 · Heft 1 · S. 42 bis 46

Dokument
44307
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 1 / 1998
Jahrgang 6
Seiten
42 bis 46
Erschienen: 1998-01-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Auf Grundlage der §§ 630 BGB, 61 BAT und 20 AVR beschreibt der Autor den Inhalt des Arbeitszeugnisses, Inhalt der Formulierungen, äußere Form des Zeugnisses, Hol- Bringschuld des Zeugnisses. Er geht auch auf die Konsequenz eines Zeugnisses bei fristloser Kündigung und auf Auskunft des Arbeitgebers ein.

Schlagworte

ARBEITSZEUGNIS RECHTSWESEN RECHT ARBEITSRECHT ES ZEIT LEISTUNG FÜHRUNG BESCHEINIGUNG BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG LESEN PRAXIS VERHALTEN ARBEITSPLATZ VERSTÄNDNIS