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Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein wahres und objektives Arbeitszeugnis

Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 1998 · Heft 1 · S. 42 bis 46

Dokument
44307
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 1 / 1998
Jahrgang 6
Seiten
42 bis 46
Erschienen: 1998-01-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Auf Grundlage der §§ 630 BGB, 61 BAT und 20 AVR beschreibt der Autor den Inhalt des Arbeitszeugnisses, Inhalt der Formulierungen, äußere Form des Zeugnisses, Hol- Bringschuld des Zeugnisses. Er geht auch auf die Konsequenz eines Zeugnisses bei fristloser Kündigung und auf Auskunft des Arbeitgebers ein.

Schlagworte

ARBEITSZEUGNIS RECHTSWESEN RECHT ARBEITSRECHT Arbeitnehmer intensiv Stuttgart