CareLit Fachartikel

Müssen Krankenhäuser Kürzungen bei sogenannten Fehlbelegungen hinnehmen?

Broglie, M. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 1 · S. 3 bis 6

Dokument
44346
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Broglie, M.
Ausgabe
Heft 1 / 1998
Jahrgang 2
Seiten
3 bis 6
Erschienen: 1998-01-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Das Thema Fehlbelegungen bereitet derzeit vielen Krankenhäusern Kopfzerbrechen. Mit der Regelung des  17a III KHG hat der Gesetzgeber festgelegt, daß sog. Fehlbelegungen in Krankenhäusern durch eine entsprechende Bemessung des Budgets abgebaut werden müssen - dafür sollen die Budgets in den Jahren 1997-1999 pauschal um mindestens ein Prozent gekürzt werden. Für die Krankenhäuser bedeutet dies einen Fehlbetrag im Bundget von rund 800 Millionen DM. SLN Die Verweigerung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen als Folge dieser Prüfungen ist in vielen Fällen im Hinblick auf die Gesetzeslage und die höchstrichter…

Schlagworte

BUDGET KOSTENERSTATTUNG BETTENAUSNUTZUNG FEHLPLANUNG KRANKENHAUSFINANZIERUNGSGESETZ Krankenhaus und Recht Frankfurt