Müssen Krankenhäuser Kürzungen bei sogenannten Fehlbelegungen hinnehmen?
Broglie, M. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 1 · S. 3 bis 6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Thema Fehlbelegungen bereitet derzeit vielen Krankenhäusern Kopfzerbrechen. Mit der Regelung des 17a III KHG hat der Gesetzgeber festgelegt, daß sog. Fehlbelegungen in Krankenhäusern durch eine entsprechende Bemessung des Budgets abgebaut werden müssen - dafür sollen die Budgets in den Jahren 1997-1999 pauschal um mindestens ein Prozent gekürzt werden. Für die Krankenhäuser bedeutet dies einen Fehlbetrag im Bundget von rund 800 Millionen DM. SLN Die Verweigerung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen als Folge dieser Prüfungen ist in vielen Fällen im Hinblick auf die Gesetzeslage und die höchstrichter…