CareLit Fachartikel
Strukturreform in der Krankenversicherung: Für einen schlankeren Leistungskatalog
Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
443464
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verwendung von Drittmitteln für Forschungszwecke muß dem Entwurf zufolge vom Krankenhausträger oder von einem unabhängigen Gremium verwaltet und überwacht werden. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen Projektbeauftragte nicht gleichzeitig Treuhänder und Verwalter von Drittmittelkonten sein. Die Bundesärztekammer legt Wert darauf, ab ovo in die Beratungen einbezogen zu werden. Die im Produktekodex festgeschriebenen Regeln ergeben sich aus dem ärztlichen Berufsrecht. Für dessen
Schlagworte
Krankenversicherung
Strukturreform
Leistungskatalog
Selbstverwaltung
Fremdleistungen
Gesundheitswesen
Solidarität
Finanzierung
Transparenz
Selbstbeteiligung
Politik
Interessenkollisionen
Health Care Reform
Health Insurance
Health Policy
Health Services Accessibility