CareLit Fachartikel

Chefarzt-Gehalt kann durch Entwicklungsklausel ohne Änderungskündigung erheblich verringert werden

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 1 · S. 28

Dokument
44348
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 1998
Jahrgang 2
Seiten
28
Erschienen: 1998-01-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Im folgenden Fall wurde die Klage eines chirurgischen Chefarztes zurückgewiesen, der wegen einer Beschränkung eines Aufgabenbereichs mittels der Entwicklungsklausel aufgrund einer Umstrukturierung seines Krankenhauses eine Reduzierung seiner Bettenzahl von 100 auf 60, den Entzug der durchgangsärztlichen Tätigkeit und des teilweisen Rückgangs seiner Privatliquidationen hinnehmen mußte.

Schlagworte

AERZTLICHES PERSONAL CHEFARZTVERTRAG ARZTRECHT RECHTSPRECHUNG Krankenhaus und Recht Frankfurt