CareLit Fachartikel
Chefarzt-Gehalt kann durch Entwicklungsklausel ohne Änderungskündigung erheblich verringert werden
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 1 · S. 28
Dokument
44348
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im folgenden Fall wurde die Klage eines chirurgischen Chefarztes zurückgewiesen, der wegen einer Beschränkung eines Aufgabenbereichs mittels der Entwicklungsklausel aufgrund einer Umstrukturierung seines Krankenhauses eine Reduzierung seiner Bettenzahl von 100 auf 60, den Entzug der durchgangsärztlichen Tätigkeit und des teilweisen Rückgangs seiner Privatliquidationen hinnehmen mußte.
Schlagworte
AERZTLICHES PERSONAL
CHEFARZTVERTRAG
ARZTRECHT
RECHTSPRECHUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt