CareLit Fachartikel
Nachtdienstvergütung und nachfolgende Dienstbefreiung bei halbtags beschäftigten Ärzten
Broglie, M.-G. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 1 · S. 29 bis 30
Dokument
44349
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Halbtags beschäftigte Ärzte nehmen in der Regel am Nachtdienst teil. Nach dem Nachtdienst erfolgt in der Regel aufgrund des derzeit gültigen Arbeitsschutzgesetzes Dienstbefreiung, so daß im Rahmen der Vergütungsregelung je nachdem, wann der Arbeitnehmer die Klinik verläßt, 8 bzw. 6,5 Stunden abgezogen werden. Dadurch wird der Nachtdienst im großen und ganzen kostenneutral.
Schlagworte
AERZTLICHES PERSONAL
NACHTARBEIT
VERGUETUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt