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Lange Verjährungsfristen: Vergessene Spareinlagen sind nicht verloren

PJ · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 41 · S. 1 bis 1

Dokument
443497
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
PJ
Ausgabe
Heft 41 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Auch wenn ein Sparkonto über Jahre und Jahrzehnte nicht bewegt wird, bleibt es weiterhin bestehen. Entweder wird es als Einzelkonto geführt, oder die Guthaben derart unbewegter Konten werden auf ein Sammelkonto umgebucht, aus dem dann entsprechende Forderungen der Kunden bezahlt werden. Denn schließlich handelt es sich – rechtlich gesehen – bei Spareinlagen um Darlehensforderungen, die dem Einleger gegenüber dem Kreditinstitut zustehen, und für derartige Forderungen beträgt die regelmäßige

Schlagworte

Verjährungsfristen Spareinlagen Kreditinstitute Guthaben Finanzbehörden Sparkassen Kundenforderungen Wertpapiere Financial Institutions Savings Accounts Legal Time Limits Deposits Securities Taxation Deutsches Ärzteblatt