CareLit Fachartikel
Lange Verjährungsfristen: Vergessene Spareinlagen sind nicht verloren
PJ · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
443497
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wenn ein Sparkonto über Jahre und Jahrzehnte nicht bewegt wird, bleibt es weiterhin bestehen. Entweder wird es als Einzelkonto geführt, oder die Guthaben derart unbewegter Konten werden auf ein Sammelkonto umgebucht, aus dem dann entsprechende Forderungen der Kunden bezahlt werden. Denn schließlich handelt es sich – rechtlich gesehen – bei Spareinlagen um Darlehensforderungen, die dem Einleger gegenüber dem Kreditinstitut zustehen, und für derartige Forderungen beträgt die regelmäßige
Schlagworte
Verjährungsfristen
Spareinlagen
Kreditinstitute
Guthaben
Finanzbehörden
Sparkassen
Kundenforderungen
Wertpapiere
Financial Institutions
Savings Accounts
Legal Time Limits
Deposits
Securities
Taxation
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