CareLit Fachartikel
Bundesärztekammer: Erste-Hilfe-Kurse regelmäßig auffrischen
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 40 · S. 1 bis 1
Dokument
443550
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gynäkologen dürfen nur gegen Röteln impfen KÖLN. Nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK) dürfen Ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe keine allgemeinen Impfungen vornehmen oder abrechnen. Auch eine Privatliquidation dieser Leistungen sei nicht zulässig. Die KBV reagierte damit auf eine Kampagne des Berufsverbandes der Frauenärzte und der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Diese hatten Gynäkologen in Veröffentlichungen (zum
Schlagworte
Erste-Hilfe-Kurse
Bundesärztekammer
Notfall
Verantwortung
Gesundheit
Prävention
Ausbildung
Sofortmaßnahmen
Kinder
Jugendliche
Pflegebedürftigkeit
Rettungsdienst
First Aid
Health Education
Emergency Medical Services
Health Promotion