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Kurz notiert

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 39 · S. 1 bis 1

Dokument
443663
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 39 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Oft fragen sich Eltern: Meine Tochter (mein Sohn) ist 18 Jahre alt geworden, steht in einem Ausbildungsverhältnis. Darf ich jetzt meine Unterhaltszahlungen einstellen oder zumindest kürzen? Es kommt darauf an. Zahlt (beispielsweise) der Vater den Regelunterhalt für sein nichteheliches Kind, so darf er von sich aus die Zahlungen einstellen. Denn Unterhalt steht in diesen Fällen grundsätzlich nur bis zur Volljährigkeit zu. Das Kind kann aber nachweisen, daß es sich noch in der Ausbildung befindet

Schlagworte

Unterhalt Volljährigkeit Ausbildung Gericht Abänderungsklage Einkommensteuer Finanzamt Eigentumswohnung Eigenbedarf Bankhaftung Resthonorar Child Support Adult Education Court Legal Action