CareLit Fachartikel
Kurz notiert
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
443663
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Oft fragen sich Eltern: Meine Tochter (mein Sohn) ist 18 Jahre alt geworden, steht in einem Ausbildungsverhältnis. Darf ich jetzt meine Unterhaltszahlungen einstellen oder zumindest kürzen? Es kommt darauf an. Zahlt (beispielsweise) der Vater den Regelunterhalt für sein nichteheliches Kind, so darf er von sich aus die Zahlungen einstellen. Denn Unterhalt steht in diesen Fällen grundsätzlich nur bis zur Volljährigkeit zu. Das Kind kann aber nachweisen, daß es sich noch in der Ausbildung befindet
Schlagworte
Unterhalt
Volljährigkeit
Ausbildung
Gericht
Abänderungsklage
Einkommensteuer
Finanzamt
Eigentumswohnung
Eigenbedarf
Bankhaftung
Resthonorar
Child Support
Adult
Education
Court
Legal Action