CareLit Fachartikel
Mitteilungen: Datenaustausch auf Datenträgern
Hoffmann, F. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
443683
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Infolge der Vorgaben des Gesundheitsstrukturgesetzes werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die der Abrechnung ärztlicher Leistungen zugrunde liegenden Daten an die Kostenträger auf maschinell verwertbaren Datenträgern zu übermitteln (§§ 294 ff. SGB V). Die Verhandlungen zu diesem Bereich wurden bereits kurz nach der Verabschiedung des Gesundheitsstrukturgesetzes aufgenommen. Im Jahre 1994 trat der erste Teil des Vertrages zum Datenaustausch auf Datenträgern zwischen der
Schlagworte
Datenaustausch
Datenträger
Kassenärztliche Vereinigung
Krankenkassen
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Zufälligkeitsprüfung
Stammdaten
Datenschutz
Abrechnungsdaten
Vertragsänderung
ICD-10
Data Exchange
Health Care Reform
Health Insurance
Medical Records
Privacy