CareLit Fachartikel
Rechtssprechung: Irreführende Werbung für ein Schlankheitsmittel
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 1 · S. 11 bis 14
Dokument
44379
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gericht läßt offen, ob die beworbenen F.I.T.tabs Arzneimittel sind und nach 21 AMG zulassungspflichtig wären. In jedem Fall hält es die Werbung für das Schlankheitsmittel für irreführend, weil ein Abnehmen allein aufgrund der Tabletten und ohne Umstellung der Eßgewohnheiten nicht möglich erscheint.
Schlagworte
ESSEN
NAHRUNGSMITTEL
MARKETING
RECHTSPRECHUNG
Lebensmittel und Recht
Frankfurt