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Rechtssprechung: Irreführende Werbung für ein Schlankheitsmittel

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 1 · S. 11 bis 14

Dokument
44379
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 1998
Jahrgang 2
Seiten
11 bis 14
Erschienen: 1998-01-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Das Gericht läßt offen, ob die beworbenen F.I.T.tabs Arzneimittel sind und nach  21 AMG zulassungspflichtig wären. In jedem Fall hält es die Werbung für das Schlankheitsmittel für irreführend, weil ein Abnehmen allein aufgrund der Tabletten und ohne Umstellung der Eßgewohnheiten nicht möglich erscheint.

Schlagworte

ESSEN NAHRUNGSMITTEL MARKETING RECHTSPRECHUNG Lebensmittel und Recht Frankfurt