CareLit Fachartikel
Sterbehilfe in Deutschland Entwicklungen und Tendenzen aus juristischer Sicht
Schleifmann, N. · Mitteilungen Evangelischer Fachverband für Kranken- und Sozialpflege, Stuttgart · 1998 · Heft 1 · S. 13 bis 14
Dokument
44387
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rechtswissenschaft kann nicht definieren, wie man menschen-würdig stirbt. Sie muß aber herangezogen werden, um die Grenze zu ziehen und zu bestimmen, was man nicht mehr als menschen-würdiges Sterben bezeichnen kann. Dabei ist insbesondere das Thema Sterbehilfe zu beachten. Grundsätzlich ist festzuhalten, daß sich Ärzte und Pflegepersonal bei der Unterlassung von lebensverlängernden Maßnahmen relativ schnell strafbar machen können: es kann ein versuchtes Tötungsdelikt verwirklicht werden.
Schlagworte
STERBEHILFE
AKTIVE
PASSIVE
RECHT
MENSCHENWUERDE
BRD
DEUTSCHLAND
ALTENPFLEGE
THEOLOGIE
ES
DEMENZ
HERZSTILLSTAND
REANIMATION
TEE
TOD
NAHRUNGSZUFUHR