CareLit Fachartikel
Ratschläge für die Praxis
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 36 · S. 1 bis 1
Dokument
443904
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer vertragsärztlichen Praxis dürfen „grundsätzlich nur solche Ärzte angestellt werden, die über eine abgeschlossene Weiterbildung auf demselben Gebiet verfügen wie der Praxisinhaber“. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden: „Nur mit dieser Einschränkung ist die Beschäftigung angestellter Ärzte mit der Konzeption einer fachlich gegliederten Versorgung vereinbar. “ In zwei Grundsatzurteilen wies das BSG die Klagen zweier Hautärzte (Az. : 6 RKa 84/95) und eines
Schlagworte
Ärzte
Weiterbildung
Praxisinhaber
Facharzt
Bundessozialgericht
Patienten
Behandlung
Krankenversicherung
Nebentätigkeiten
Gebühren
Kommunikation
Arzneimittelhersteller
Physicians
Medical Education
Health Care Facilities
Patient Care