CareLit Fachartikel
Forschung Innovation Technologie
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 33 · S. 1 bis 1
Dokument
444044
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Abtreibung: Sondergesetze in Bayern MÜNCHEN. In Bayern werden Frauen von September an verpflichtet, ihre Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch anzugeben. Der bayerische Landtag verabschiedete nach einer dreitägigen, zum Teil heftigen Debatte mit der CSU-Mehrheit das umstrittene Sondergesetz zur Abtreibung. Die CSU hatte die Novelle damit begründet, das Bundesgesetz setze die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts (BVG) nicht um; die Nennung der Gründe für einen
Schlagworte
Abtreibung
Gesundheitssystem
Entschädigung
Hepatitis C
Qualitätssicherung
Forschung
Innovation
Technologie
Rechtsmedizin
europäische Gesundheitssysteme
Schwangerschaftsabbruch
Ärzte
Abortion
Health Systems
Compensation
Quality Assurance