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EB; Buner, W.; rco · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 33 · S. 1 bis 1
Dokument
444075
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leistungen von einem ärztlichen oder einem anderen berufsständischen Versorgungswerk werden nicht auf das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. (Az. : 1 RK 19/95) Nach § 50 des Sozialgesetzbuchs V wird das Krankengeld um die Zahlungen gesetzlicher Rententräger gekürzt. Die Barmer Ersatzkasse und mit ihr auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz meinten, die Pflichtmitgliedschaft in einer
Schlagworte
Krankengeld
gesetzliche Krankenversicherung
berufsständische Versorgungswerke
Bundessozialgericht
Daseinsvorsorge
Regelungslücke
Arbeitsunfähigkeit
Steuerfreiheit
Umzugskosten
Abschreibung
Health Insurance
Social Security
Legal Decision Making
Employment
Disability Evaluation
Social Welfare