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Pauschalreiserecht: „Sicherungsschein“ wirkt erst später

Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 31 · S. 1 bis 1

Dokument
444146
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Büser, W.
Ausgabe
Heft 31 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Das neue Recht für Pauschaltouristen, das bei Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters Geldverluste ausgleichen soll, hat seine Tücken. Denn der von den Reisebüros seither ausgestellte „Sicherungsschein“ schützt keineswegs sofort, wenn Urlauber am Urlaubsort von der Pleite eines Veranstalters überrascht werden. Sie müssen vielmehr selbst dafür sorgen, wie sie klarkommen. Das heißt:  Organisation des weiteren Aufenthaltes im Hotel (mit der Begleichung einer regelmäßig höheren Rechnung, als

Schlagworte

Pauschalreiserecht Sicherungsschein Reiseveranstalter Zahlungsunfähigkeit Versicherung Haftung Rückflug Urlauber Konkurs Reisepreis-Sicherungsverein Travel Law Travel Insurance Bankruptcy Tourist Insurance Coverage Consumer Protection