CareLit Fachartikel
Pauschalreiserecht: „Sicherungsschein“ wirkt erst später
Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Dokument
444146
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
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DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das neue Recht für Pauschaltouristen, das bei Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters Geldverluste ausgleichen soll, hat seine Tücken. Denn der von den Reisebüros seither ausgestellte „Sicherungsschein“ schützt keineswegs sofort, wenn Urlauber am Urlaubsort von der Pleite eines Veranstalters überrascht werden. Sie müssen vielmehr selbst dafür sorgen, wie sie klarkommen. Das heißt: Organisation des weiteren Aufenthaltes im Hotel (mit der Begleichung einer regelmäßig höheren Rechnung, als
Schlagworte
Pauschalreiserecht
Sicherungsschein
Reiseveranstalter
Zahlungsunfähigkeit
Versicherung
Haftung
Rückflug
Urlauber
Konkurs
Reisepreis-Sicherungsverein
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