CareLit Fachartikel
Goa/Indien: Leela Beach Hotel „vorn“
Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Dokument
444147
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das neue Recht für Pauschaltouristen, das bei Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters Geldverluste ausgleichen soll, hat seine Tücken. Denn der von den Reisebüros seither ausgestellte „Sicherungsschein“ schützt keineswegs sofort, wenn Urlauber am Urlaubsort von der Pleite eines Veranstalters überrascht werden. Sie müssen vielmehr selbst dafür sorgen, wie sie klarkommen. Das heißt: Organisation des weiteren Aufenthaltes im Hotel (mit der Begleichung einer regelmäßig höheren Rechnung, als
Schlagworte
Pauschaltourismus
Sicherungsschein
Reiseveranstalter
Versicherung
Haftung
Leela Beach Hotel
Indien
Urlaub
Rückflug
Konkurs
Reisepreis-Sicherungsverein
Hotelresort
Travel
Insurance
Bankruptcy
Hotels