Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 1998 · Heft 1 · S. 17 bis 20
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die für Chefarztverträge typischen Entwicklungsund Anpassungsklauseln sind wirksam. Die Ausübung des Weisungsrechts aufgrund einer Entwicklungsklausel darf jedoch nicht zu einer grundlegenden Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung und damit zu einer Umgehung des zwingenden Kündigungsschutzrechts führen. Eine aufgrund einer Entwicklungsklausel vorgenommene Beschränkung des Aufgabenbereichs eines Chefarztes führt nicht schon deshalb zu einer Umgehung des Kündigungsschutzrechts, weil dadurch seine Einnahmen für die Tätigkeit im dienstlichen Aufgabenbereich auf etwa 75 Prozent und die Gesamte…