CareLit Fachartikel
Inhalt und Bedeutung des Begriffs ständige Rechtsprechung
Fichte, W. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 1998 · Heft 1 · S. 1 bis 7
Dokument
44484
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Hinweis auf ständige Rechtsprechung wird mancher Fall ( vielleicht) vorzeitig entschieden, ein anderes Mal wird ein vorheriges Urteil als Einzelfall bezeichnet und im aktuellen Prozeß nicht darauf Rücksicht genommen. Der Autor klärt den Begriff und seine rechtliche Relevanz.
Schlagworte
BEGRIFFSDEFINITION
RECHTSWESEN
RECHT
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Frankfurt