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Scheidungskosten und Finanzamt: Detektiv und Umzug gehen den Fiskus nichts an

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 19 · S. 1 bis 1

Dokument
445017
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 19 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

J edes Jahr werden in Deutschland rund 150 000 Ehen geschieden. Dies kommt die Betroffenen im wahrsten Sinn teuer zu stehen: Gerichtsund Anwaltskosten, Aufwendungen für den Gutachter und diverse andere Ausgaben sind zu bewältigen. Da hilft es schon, wenn das Finanzamt zum „stillen Kostenträger“ gemacht werden kann. Unabhängig von der oft kaum zu klärenden Frage, wer die Scheidung „verschuldet“ hat, läßt die Rechtsprechung zumindest die unmittelbaren Kosten des Scheidungsprozesses (also

Schlagworte

Scheidungskosten Finanzamt außergewöhnliche Belastung elterliche Sorge Unterhaltspflicht Versorgungsausgleich Gerichts- und Anwaltskosten Zwangsläufigkeit Detektivkosten Umzugskosten Divorce Costs Taxation Extraordinary Burden Child Custody Alimony Property Settlement